Anderseits ist es nach der Praxis des Verwaltungsgerichts ebenso zulässig, sie aus Gründen der Prozessökonomie im Rechtsmittelverfahren als Partei zu beteiligen.16 Die BVE hat unter anderem die Gesellschafter der BHG G.________strasse mit Verfügung vom 7. August 201 als Partei am Verfahren beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anstelle der Beschwerdeführerin werden daher die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 zu den Abklärungen gemäss Zwischenverfügung der Stadt Thun verpflichtet. Die Beschwerdeführerin hat die notwendigen Arbeiten zu dulden.17