Dies bedeutet nicht, dass die angefochtene Zwischenverfügung rechtswidrig wäre, sondern lediglich, dass die BHG G.________strasse nachträglich zu den Abklärungen gemäss Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung verpflichtet und ebenfalls zur Adressatin der Zwischenverfügung vom 3. Juli 2017 gemacht werden muss. Zu diesem Zweck könnte einerseits die Stadt Thun verpflichtet werden, gegenüber der BHG G.________strasse eine neue, identische Verfügung zu erlassen. Anderseits ist es nach der Praxis des Verwaltungsgerichts ebenso zulässig, sie aus Gründen der Prozessökonomie im Rechtsmittelverfahren als Partei zu beteiligen.16