Die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 sind daher als Verhaltensstörer prioritär zur Abklärung des Sachverhalts im Rahmen der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verpflichten. Als Bauherren, welche die Bachumlegung vorgenommen haben, sind sie dazu auch besser geeignet. Die Zwischenverfügung hätte also auch an die BHG G.________strasse gerichtet werden sollen. Dies bedeutet nicht, dass die angefochtene Zwischenverfügung rechtswidrig wäre, sondern lediglich, dass die BHG G.________strasse nachträglich zu den Abklärungen gemäss Ziff.