Nicht plausibel ist jedoch die Annahme, man habe damit auf jegliche Detailpläne zur Bachumlegung verzichtet. Dies schon alleine aus dem Grund, dass ohne solche Pläne nicht überprüft werden konnte und kann, ob die Bachumlegung entsprechend dem angeblich genehmigten Projekt umgesetzt worden ist. Zudem konnte ohne Detailpläne nicht geprüft werden, ob die Bachumlegung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die BHG G.________strasse vermag kein genehmigtes Wasserbauprojekt mit entsprechenden genehmigten Detailplänen der Bachumlegung vorzulegen.