Aus diesem Schreiben des ehemaligen Sachbearbeiters und Verfahrensleiters der Baudirektion Thun vom 22. Mai 2017 geht zwar hervor, dass die Ausführung der Bachumlegung mit Vertretern des OIK I, des Fischereiaufsehers, des Tiefbauamts der Stadt Thun und des Bauinspektorats der Stadt Thun vor Ort besprochen worden sei. Im Übrigen bleibt das Schreiben jedoch vage. So lässt sich ihm beispielsweise nicht entnehmen, ob die erwähnte Besprechung vor oder nach Erteilung der Baubewilligung stattgefunden hat. Eine eindeutige und damit verwertbare Aussage enthält das Schreiben höchstens für die Auflage, auf das Anlegen einer 20 m langen Musterstrecke sei einvernehmlich verzichtet worden.