3 ihrer Rechtsbegehren beantragen sie, die vorinstanzlichen Kosten für die angefochtene Verfügung seien den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 4 solidarisch aufzuerlegen. In Ziff. 1 ihrer Verfahrensanträge verlangen sie, der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligte 4 sei zum Baupolizeiverfahren beizuladen. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Thun stellt in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2017 keinen Antrag. Die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom