2 ihrer Rechtsbegehren beantragen sie, das Bauinspektorat der Stadt Thun sei zu verpflichten, den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären; eventualiter seien die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3 solidarisch und der von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligte 4 zu verpflichten, die erweiterten Angaben und Nachbesserungen zur Zustandsdokumentation innert 30 Tagen zu erbringen. In Ziff. 3 ihrer Rechtsbegehren beantragen sie, die vorinstanzlichen Kosten für die angefochtene Verfügung seien den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 4 solidarisch aufzuerlegen.