3. Gegen die Verfügung vom 3. Juli 2017 reichte die Beschwerdeführerin am 28. Juli 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt in Ziff. 1 ihrer Rechtsbegehren die Aufhebung der Ziff. 2, 3, 4 und 6 der angefochtenen Verfügung. In Ziff. 2 ihrer Rechtsbegehren beantragen sie, das Bauinspektorat der Stadt Thun sei zu verpflichten, den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären;