4. Werden die Punkte 2 und 3 innert der gesetzten Frist nicht vollständig umgesetzt, wird die Baupolizeibehörde zur Ersatzvornahme schreiten und die angeordneten Massnahmen auf Kosten der Stockwerkeigentümergemeinschaft durch Dritte ausführen lassen. 5. (…) 6. Die Kosten für diese Verfügung betragen Fr. 471.00 und werden der A.________ auferlegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post. (…)"