Hierzu sind entsprechende Varianten aufzuzeigen. 3. Die erweiterten Angaben und Nachbesserungen gemäss Punkt 2 sind beim OIK I (…) im Vorfeld als Entwurf vorprüfen zu lassen und nötigenfalls zu verbessern, bevor diese definitiv beim Bauinspektorat Thun eingereicht werden. 4. Werden die Punkte 2 und 3 innert der gesetzten Frist nicht vollständig umgesetzt, wird die Baupolizeibehörde zur Ersatzvornahme schreiten und die angeordneten Massnahmen auf Kosten der Stockwerkeigentümergemeinschaft durch Dritte ausführen lassen.