In Kenntnis der Stellungnahmen des OIK I und des FI und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erliess das Bauinspektorat der Stadt Thun am 3. Juli 2017 eine baupolizeiliche Verfügung mit folgendem Inhalt: "1. Die BHG G.________ (…) wird hiermit zum Verfahren beigeladen. (…) 2. Folgende erweiterten Angaben und Nachbesserungen zur Zustandsdokumentation vom 23. Oktober 2016 ist durch die A.________ innert 3 Monaten zu erbringen: RA Nr. 120/2017/41 4