In Kenntnis dieser Stellungnahmen forderte das Bauinspektorat der Stadt Thun die Beschwerdeführerin mit baupolizeilicher Verfügung vom 16. Juni 2016 auf, einen detaillierten Ausführungsplan des Ist-Zustands der ausgeführten Bachumlegung ("Wasserbauprojekt") mit einem definierten Mindestinhalt einzureichen. Mit Schreiben vom 29. September 2016 reichte die Beschwerdeführerin eine Zustandsdokumentation "Verlegung G.________" der K.________ AG vom 17. August 2016 (Datum der Unterschrift) bzw. 23. Oktober 2016 (Datum der Version 3.0) ein. Dieser Bericht war im Auftrag der BHG G.________strasse erstellt worden.