Mit Schreiben vom 5. Februar 2016 gab das Bauinspektorat der Stadt Thun auch den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 4 Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem forderte das Bauinspektorat den OIK I, das FI und das Tiefbauamt der Stadt Thun zur Stellungnahme auf.