Nachreichung des Wasserbauprojekts inklusive einer detaillierten Darstellung des Ist- Zustands. Im Sinne des rechtlichen Gehörs gab die Stadt Thun den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern der Parzelle Nr. J.________ vor Erlass einer allfälligen Wiederherstellungsverfügung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Stellungnahme vom 22. Januar 2016 wahr. Sie beantragte, das Verfahren sei als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. Eventualiter seien die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 4 zum Verfahren beizuladen und das Verfahren bis auf weiteres einzustellen.