2. Nachdem das Bauinspektorat Thun durch Hinweise aus der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht wurde, dass beim G.________bächlein im Bereich der Bauparzelle Ableitungsprobleme und Überschwemmungen aufgetreten seien, stellte das Bauinspektorat mit Schreiben vom 11. September 2015 fest, bei der Realisierung des mit Gesamtentscheids vom 14. Dezember 2009 bewilligt Vorhabens seien bei der Bachumlegung die oben genannten Auflagen nicht eingehalten worden. Erwartet werde die RA Nr. 120/2017/41 3