4.4 des Amtsberichts Wasserbaupolizei vom 17. April 2009 des OIK I wird als Auflage verlangt, dass die Gestaltung des Gewässerraums während der Bauphase mit der Stadt Thun, die für die Oberflächengewässer zuständig ist, sowie mit dem Strasseninspektorat Amt Thun / Wasserbauingenieur und dem Fischereiaufseher im Detail festzulegen ist, wobei den Anweisungen der Amtsstellen Folge zu leisten ist. In Ziff. 4.7 des Amtsberichts Fischerei und Naturschutz vom 15. April 2009 des FI wird als Auflage verlangt, dass zwecks Baubegleitung eine Musterstrecke von ca. 20 m anzulegen ist, welche von der Stadt Thun, dem OIK I und dem Fischereiaufseher abzunehmen ist.