4.7 des Fachberichts Strassenanschluss vom 4. Mai 2009 des Tiefbauamts der Stadt Thun wird als Auflage verlangt, dass das Wasserbauprojekt vor Baubeginn dem Tiefbauamt zur Genehmigung vorzulegen ist und ohne Genehmigung mit den Arbeiten nicht begonnen werden darf. In Ziff. 4.4 des Amtsberichts Wasserbaupolizei vom 17. April 2009 des OIK I wird als Auflage verlangt, dass die Gestaltung des Gewässerraums während der Bauphase mit der Stadt Thun, die für die Oberflächengewässer zuständig ist, sowie mit dem Strasseninspektorat Amt Thun / Wasserbauingenieur und dem Fischereiaufseher im Detail festzulegen ist, wobei den Anweisungen der Amtsstellen Folge zu leisten ist.