10.2 auf den Amtsbericht Fischerei und Naturschutz vom 15. April 2009 des Fischereiinspektorats (FI) verwiesen. In Ziff. 4.7 des Fachberichts Strassenanschluss vom 4. Mai 2009 des Tiefbauamts der Stadt Thun wird als Auflage verlangt, dass das Wasserbauprojekt vor Baubeginn dem Tiefbauamt zur Genehmigung vorzulegen ist und ohne Genehmigung mit den Arbeiten nicht begonnen werden darf.