1. Mit Gesamtentscheid vom 14. Dezember 2009 erteilte die Stadt Thun der Bauherrengemeinschaft (BHG) G.________strasse, bestehend aus den von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren Beteiligten 1 bis 3, die Baubewilligung für das Erstellen eines Mehrfamilienhauses mit zwei freistehenden Carports sowie eines Einfamilienhauses mit integriertem Autounterstand auf Parzelle Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. I.________ (heute Nr. I.________ und J.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Die Baubewilligung umfasste auch eine Umlegung des G.________bächleins (teilweise auch als M.________bächlein bezeichnet).