1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau, Bau- und Werkabteilung, eingeschrieben