4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt in seiner Vernehmlassung vom 29. August 2017, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, sollte wider Erwarten auf diese eingetreten werden. Die Einwohnergemeinde Lengnau stellt in ihrer Stellungnahme vom 12. September 2017 keinen Antrag. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 19. September 2017, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventuell sei der Entscheid des Regierungsstatthalteramts von Amtes wegen aufzuheben.