__ nicht zumutbar. Mit Schreiben vom 27. Mai 2017 wandte sich die Beschwerdeführerin erneut an das Regierungsstatthalteramt und brachte insbesondere vor, für die Sanierung der F.________strasse müsse ein Baugesuch eingereicht werden. Ausserdem müsse die Strasse "werkseitig" so saniert werden, dass die Einwohnergemeinde diese in ihr Eigentum übernehmen könne. Die Einwohnergemeinde habe die dazugehörenden Rechte zu erwerben. Weiter müsse die Verkehrssituation an der F.________strasse neu beurteilt werden.