c) Wenn die Beschwerdeführerin die Geltungsdauer der Baubewilligung verlängern lassen will, kann sie bei der Gemeinde ein entsprechendes Gesuch einreichen. Gemäss Stellungnahme der Gemeinde Hasliberg vom 24. August 2017 wurde bislang kein solches Gesuch gestellt. 3. Voraussetzungen der Baueinstellung a) Die zuständige Baupolizeibehörde verfügt die Baueinstellung, wenn ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt wird (Art. 46 Abs. 1 BauG). Nicht ausdrücklich genannte, aber selbstverständliche Voraussetzung für