3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es beteiligte die beiden Grundeigentümer von Amtes wegen am Verfahren. Diese liessen sich nicht vernehmen. Die Gemeinde Hasliberg verzichtete mit Stellungnahme vom 24. August 2017 auf eine Antragstellung. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten