beiden Bauparzellen Nrn. D.________ und E.________, Hasliberg F.________, liegend in der Bauzone gemäss Überbauungsordnung UeO Ferienhauszone G.________ dürfen bis zum Vorliegen einer neuen rechtskräftigen Baubewilligung mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Wiederherstellungsarbeiten des Geländes, keine weiteren baulichen Tätigkeiten mehr ausgeführt werden – Baueinstellungsverfügung –." Die Gemeinde bringt vor, die Geltungsdauer der erteilten Baubewilligung sei abgelaufen.