Sie werden daher kostenpflichtig, auch wenn sie keine Anträge gestellt haben.45 Die von Amtes wegen am Verfahren beteiligten 44 BGE 136 II 359 E. 1.2 45 BVR 2015 S. 541 E. 8.1 RA Nr. 120/2017/29 18 Stockwerkeigentümerinnen haben sich im Verfahren nicht vernehmen lassen. Ihnen können keine Kosten auferlegt werden. Die Beschwerdegegner haben somit die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.