Das ARE ist als zuständige Bundesbehörde nicht an die Einschränkungen des Streitgegenstands im kantonalen Beschwerdeverfahren gebunden, sondern kann im Rahmen seines Beschwerderechts neue Begehren stellen und auch strengere Massnahmen beantragen als angeordnet wurden (sog. reformatio in peius).44 Auslöser und Gegenstand des nachträglichen Baubewilligungs- und Wiederherstellungsverfahrens war die illegal eingebaute Wohnung im westlichen Gebäudeteil und der westseitige Anbau. Die übrigen baulichen Veränderungen beim Anbau (separates WC und offener Unterstand) waren offensichtlich erkennbar und auf dem nachträglichen Baugesuch dargestellt.