a) Zusammenfassend ergibt sich, dass die Gemeinde beim westseitigen Gebäudeteil (Wohnung, Anbau) die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht umfassend und nicht ausreichend geprüft hat. Bei folgenden unrechtmässigen Änderungen muss noch über Wiederherstellungsmassnahmen entschieden werden: