Da diese Räume (Zimmer und Bereich "Wohnen - Essen - Küche") als periodisch beheizte Hobby- bzw. Bastelräume bewilligt sind, setzte bereits die Baubewilligung von 1996 eine entsprechende Isolation voraus. Die Energieberatungsstelle stimmte dem damaligen energietechnischen Massnahmennachweis zudem nur ausnahmsweise und unter der Voraussetzung zu, dass es sich nur um periodisch geheizte Räume handle. Unter diesen Umständen besteht kein öffentliches Interesse an der Entfernung einer allenfalls stärkeren Dämmschicht. Insofern erübrigten sich Beweismassnahmen zur eingebauten Isolation.