g) Die Beschwerdegegner haben an der Innenwand, wo sich früher die Futterkrippe befunden habe, Schränke (6) eingebaut.42 Gegen diese ist nichts einzuwenden, da auch bei einem Hobbyraum Bedarf nach Stauraum besteht. Auch nichts einzuwenden ist gegen die gegenüber dem bewilligten Zustand allenfalls stärkeren Isolationsschichten in den Wohnräumen (9). Da diese Räume (Zimmer und Bereich "Wohnen - Essen - Küche") als periodisch beheizte Hobby- bzw. Bastelräume bewilligt sind, setzte bereits die Baubewilligung von 1996 eine entsprechende Isolation voraus.