d) Die eingebaute Wohnung ermöglicht einerseits eine Wohnnutzung im Ökonomiegebäude, andererseits waren damit erhebliche bauliche Massnahmen verbunden. Beides verletzt den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet. Das öffentliche Interesse an der Wahrung dieses grundlegenden Prinzips ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts sehr gewichtig.37 e) Eine Wiederherstellungsmassnahme ist verhältnismässig, wenn sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, nicht weiter geht, als zur Herstellung des rechtmässigen 33 BGer 1C_171/2017 vom 03.10.2017 E. 3.4