c) Das ARE verlangt eine vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei der Wohnung. Die Gemeinde macht geltend, die angeordneten Massnahmen seien zwar ein Minimum, genügten aber, um die Wohnnutzung zu verhindern. Schränke seien auch für einen Hobbyraum nützlich und müssten nicht entfernt werden. Die grösseren Fenster seien vom Regierungsstatthalter "abgesegnet" worden.36