36 BewD vorgeschriebenen Inhalt aufweisen.25 Die behaupteten mündlich erteilten Bewilligungen oder "Genehmigungen" durch den früheren Regierungsstatthalter ersetzen eine Baubewilligung daher nicht. Bauarbeiten, die nicht aus einer formellen Baubewilligung und den genehmigten Plänen hervorgehen, gelten grundsätzlich als nicht bewilligt. Es ist Sache der Beschwerdegegner, diese Vermutung zu widerlegen und entsprechende Beweise beizubringen.26 h) Zusammenfassend ist beim westseitigen Gebäudeteil (westlich der Tenne) folgender Zustand bewilligt bzw. vorbestehend:27