g) Am Augenschein wurde von den Beschwerdegegnern und Gemeindevertretern verschiedentlich vorgebracht, dass der frühere Regierungsstatthalter gewisse Änderungen, ‒ namentlich die vergrösserten Fenster im Zimmer und im Bereich "Wohnen - Essen - Küche" sowie den Wasseranschluss ‒ mündlich bewilligt habe.23 Die Baubewilligung setzt ein formelles Baugesuch voraus, das im Baubewilligungsverfahren geprüft wird. Der Bauentscheid muss in Form einer schriftlichen Verfügung ergehen (vgl. Art. 31 VRPG24) und den in Art. 36 BewD vorgeschriebenen Inhalt aufweisen.25