Ebenfalls nicht auf dem Situationsplan von 1994 eingezeichnet war der vorne offene Unterstand auf der Südseite des Anbaus. Auf dem Situationsplan war lediglich eine Mauer in Verlängerung der Aussenwand des Ökonomiegebäudes eingezeichnet. Ob damals allenfalls ein Unterstand aus Holzwänden bestand, ist nicht erwiesen. Da allfällige Holzwände abgebrochen und durch Mauern ersetzt wurden, braucht dieser Frage nicht weiter nachgegangen zu werden. Auch für den gemauerten Unterstand wäre eine Bau- und Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erforderlich gewesen.