Der gemauerte Anbau wurde verlängert, wie sich aus einem Vergleich mit dem Situationsplan von 1994 ergibt. Nicht erwiesen ist, ob zwischen dem "Stall" und dem westseitigen Anbau früher eine Verbindungstüre bestand, wie die Beschwerdegegner behaupten.18 Die Westmauer weist auf dem bewilligten Grundrissplan von 1995 jedenfalls keine entsprechende Öffnung auf. Auch nicht geklärt ist, ob der Anbau früher Fenster hatte. 16 Vgl. Foto in den Beschwerdeakten 17 Vgl. Fotos Nr. 6-11, Fotodokumentation zum Augenschein vom 19. Oktober 2017