Mit Ausnahme des "Tankraums" für einen 1'000 l Öltank und zwei freistehenden Öfen12 sind keine weiteren baulichen Massnahmen eingezeichnet. Da es sich um periodisch beheizte Hobbyräume handelte, setzte die Baubewilligung auch entsprechende Isolationsmassnahmen am Boden, an der Wand, Decke unten und an der Aussenwand voraus,13 die im Baubewilligungsverfahren geprüft wurden. Die Energieberatungsstelle hielt dazu fest, "Gemäss tel. Besprechung mit dem Bauverwalter (…) handelt es sich um einen nur periodisch beheizten Hobbyraum und zudem seien einige Bauteile schon saniert mit z.T. dickerer Wärmedämmung als im Nachweis.