c) Auf dem am 10. Mai 1996 bewilligten Grundrissplan Erdgeschoss wurden die Hobbybzw. Bastelräume nicht näher dargestellt, sondern sind nach wie vor als "Lager" und "Stall" bezeichnet. Dies steht im Widerspruch zum Baugesuch, in dem um die Umnutzung als Hobbyräume ersucht wird. Grundsätzlich kommt den Plänen Vorrang zu, wenn zwischen ihnen und dem Text einer Baubewilligung Unklarheiten bestehen.11 Vorliegend ist aber offensichtlich, dass der "Stall" und das "Lager" den vorbestehenden Zustand und nicht das Bauvorhaben bezeichnen, zumal die Beschwerdegegner für das neue Bauvorhaben die Pläne des Baugesuchs für den Einstellraum vom 12. Januar 1995 kopierten.