Für die hier betroffenen Räume westlich der Tenne, beide mit römisch Ziffer III bezeichnet, wurde als Nutzung angeführt: "Einstellen und hobbymässiges Restaurieren von Möbeln sowie die hobbymässige Benutzung der Modelleisenbahnanlage". Im westlichen Gebäudeteil stellen somit Hobby- bzw. Bastelräume den rechtmässigen Zustand dar, jedenfalls was die erlaubte Nutzung anbelangt. In baulicher Hinsicht ist demgegenüber weniger klar, was bewilligt sein soll. Aus dieser Unklarheit können die Beschwerdegegner jedoch nichts zu ihren Gunsten ableiten.