Die Drittnutzung betraf auch den bereits bewilligten Einstellraum und die Tenne im Ökonomiegebäude, die vorliegend nicht Thema sind. Auf Aufforderung des Regierungsstatthalteramtes definierten die Beschwerdegegner die Nutzung der einzelnen Räume näher.9 Für die hier betroffenen Räume westlich der Tenne, beide mit römisch Ziffer III bezeichnet, wurde als Nutzung angeführt: "Einstellen und hobbymässiges Restaurieren von Möbeln sowie die hobbymässige Benutzung der Modelleisenbahnanlage".