b) Im vorliegenden Verfahren stellt die rechtskräftige Baubewilligung vom 10. Mai 1996 den rechtmässigen Zustand dar, an der sich die Wiederherstellungsmassnahmen zu orientieren haben. Das damalige Bauvorhaben wurde im Baugesuch vom 11. Dezember 1995 wie folgt umschrieben: "Bastelraum mit periodischer Heizung (Ausbau des bestehenden Stalles). Nutzung der bestehenden Lagerräume im Gebäude Nr. H.________ durch Dritte". Als bisherige Nutzung wurde angegeben: "Stillgelegter Kuhstall". Die Drittnutzung betraf auch den bereits bewilligten Einstellraum und die Tenne im Ökonomiegebäude, die vorliegend nicht Thema sind.