a) Am 12. Januar 1995 bewilligte der Regierungsstatthalter von Aarberg den Einbau eines Einstellraums im östlichen Gebäudeteil des Ökonomiegebäudes Nr. H.________ (heute Nr. F.________) samt Einbau von zwei Toren auf der Nordseite und Deckenerhöhung. Dazu erteilte er die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 83 f. BauG (Baugesuch Nr. 4/95).