Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2017/29 4 erachtet. Zusätzlich beantragt das ARE, dass der Anbau inklusive Toilette zurückzubauen sei, wenn der Nachweis der Rechtmässigkeit dieser Baute nicht erbracht werden könne. Gleichzeitig rügt es, dass nicht das gesamte Gebäude besichtigt wurde und deshalb nicht habe ermittelt werden können, ob auch innerhalb des östlichen Gebäudeteils bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. 4. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.