- Küche und Dusche: Die sichtbaren Teile (Küchenkombination, sanitäre Anlagen/Apparate, Boiler usw.) sind zu entfernen und die Wasseranschlüsse sowie die Ableitungen abzudichten resp. zu verzäpfen. - Die Bauherrschaft erhält dazu eine Frist von 4 Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Bauentscheides.» Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme an. Am 1. Juni 2017 reichte sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Beschwerdegegner ein wegen Bauens ohne Baubewilligung.