keine Immissionen. Da nachts alle Katzen im Haus sind, kommt es auch nicht zu Lärmbelästigungen durch Revierkämpfe mit anderen Katzen. Im Entscheid der BVE von 2010 wurde die Rechtmässigkeit (Zonenkonformität) dadurch hergestellt, dass jeweils nur drei der acht Katzen gleichzeitig freien Auslauf erhalten dürfen. Der Tierbestand musste aber nicht reduziert werden. Im vorliegenden Fall, wo keine einzige Katze freien Auslauf hat, besteht insofern keine Rechtswidrigkeit.