Vorliegend hat die Gemeinde Thunstetten verfügt, dass der Katzenbestand gemäss Entscheid der BVE verkleinert werden müsse, aber keine konkrete Zahl genannt. Dass eine Reduktion auf drei Tiere verlangt wird, ergibt sich erst aus Ziffer 7 der Begründung. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass pro Haushalt drei bis allenfalls vier Katzen, die freien Auslauf haben, zonenkonform sind. Entscheidend ist somit, ob es sich um reine Hauskatzen oder "Freigänger" handelt. Die hier zu beurteilende Situation unterscheidet sich deshalb grundlegend von derjenigen im Entscheid vom 12. März