Im erwähnten Entscheid hatte die Gemeinde als Massnahmen angeordnet, dass jeweils nur zwei Katzen gleichzeitig freier Auslauf gewährt werden dürfe. Der gleichzeitige Aufenthalt von mehr als zwei Katzen im Freien dürfe nur in einem vollständig geschlossenen und ausbruchsicheren Gehege erfolgen. Die BVE bestätigte diese Massnahme grundsätzlich, setzte aber die Anzahl Katzen, denen gleichzeitig freier Auslauf gewährt werden darf, auf drei Tiere fest.