b) Die Zonenvorschriften sind generell und abstrakt formuliert. Entscheidend ist, ob mit der betreffenden Nutzung typischerweise Belästigungen verbunden sind, die über das hinausgehen, was normalerweise mit dem Wohnen verbunden ist. Ziel der Zonenfestlegung ist es, Nutzungskonflikte möglichst nicht aufkommen zu lassen und Bauten oder Nutzungen zu verhindern, die mit dem Charakter der Wohnzone nicht vereinbar sind.