Anhand der eingereichten Impfausweise der Katzen und der Tierarztrechnungen kann nachvollzogen werden, dass die heutigen elf Katzen schon jahrelang bei der Beschwerdeführerin leben. Es gibt keine Hinweise, dass die Beschwerdeführerin am jetzigen Wohnort weiterhin fremde Katzen zur Pflege aufnimmt oder vermittelt. Da die Katzen kastriert sind, handelt es sich auch nicht um einen Zuchtbetrieb im Sinne des TSchG. Es liegt keine bewilligungspflichtige Umnutzung zu einem Tierheim vor. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 6 3. Zonenkonformität