Der Auffassung des Veterinärdienstes kann gefolgt werden. Die Beschwerdeführerin konnte nach eigenen Angaben während 10 Jahren (bis im Herbst 2015) nur sechs heimatlose Katzen an einen Lebensplatz vermitteln. Eine derart tiefe Vermittlungsquote deutet nicht auf eine gewerbsmässige Tierhaltung bzw. -vermittlung hin. Ob die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit temporär heimatlose Katzen bei sich aufgenommen und Spenden erhalten hat, spielt aber keine Rolle; massgebend ist nur die aktuelle Situation. Anhand der eingereichten Impfausweise der Katzen und der Tierarztrechnungen kann nachvollzogen werden, dass die heutigen elf Katzen schon jahrelang bei der Beschwerdeführerin leben.